AusBildung bis 18

AusBildung bis 18 - KOST Vorarlberg

AKTUELLE INFORMATION:

[Stand: 21.06.2024]
Ab 1.7.2024 gilt für vertriebene ukrainische Jugendliche die Ausbildungspflicht.

Fragen zur Ausbildungspflicht?
Wir sind für Fragen zur AusBildung bis 18 erreichbar:
Telefonisch unter 0800 700 118 oder 0664 88931268
oder per Mail unter
service@kost-vorarlberg.at

Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.

Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten.

Seit dem Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Rucksack eines Schülers für Ausbildungspflicht bis 18

Kontakt & Information

Bei Fragen zur Ausbildungspflicht beziehungsweise AusBildung bis 18 können Sie sich telefonisch oder per Mail an die Koordinierungsstellen wenden:

Telefon: 0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich)
E-Mail: info@AusBildungbis18.at

Alle relevanten Informationen zur AusBildung bis 18 finden Sie hier:

Website: ausbildungbis18.at

Folder (in mehreren Sprachen verfügbar!) können beim Broschürenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bestellt werden.
Folder AusBildung bis 18 (deutsch)

Netzwerkstruktur AusBildung bis 18

An der Umsetzung der AusBildung bis 18 sind verschiedenste Systeme beteiligt (zum Beispiel Systempartnerinnen und -partner aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Jugend). Dieses Netzwerk an Institutionen und Einrichtungen soll dazu beitragen, dass Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht und am Übergang von der Schule in einen Beruf oder eine weiterführende (Aus-)Bildung unterstützt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.