Zielgruppe: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 31.12.2014 den Status zuerkannt bekommen haben. AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, die nach dem 31.03.2017 internationalen Schutz beantragt haben. (wird jährlich vom BM.I definiert).
Teilnahmenberechtigt sind Personen der Zielgruppen,
die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen
zertifizierte Deutschkenntnisse des Sprachniveaus A1 aufweisen
und arbeitsfähig sind.
Zugang: Eine Vormerkung beim AMS ist notwendig. Der Eintritt in das verpflichtende Intergrationsjahr erfolgt im Rahmen des Kompetenzencheck. Der Eintritt für AsylwerberInnen ist erst nach Bekanntgabe der hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit des BM.I möglich (erfolgt 1x jährlich)
Angebote
Dauer: max 1 Jahr
Inhalt: Modularer Aufbau der möglichen Maßnahmen:
Kompetenzenclearing
Deutschkurse ab Sprachniveau A2
Abklärung und Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen und Zeugnissen
Werte- und Orientierungskurse in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds
Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings
Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen
Arbeitstrainings, die im Interesse des Gemeinwohls liegen und bei Trägern gem. §4 Zivildienstgesetz durchgeführt werden
Je nach entsprechenden Vorerfahrungen und Qualifizierungen, können einzelne Module entfallen.
Detaillierte Informationen sind im Integrationsjahrgesetz ersichtlich.